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Mediation = Vermittlung
In vielen Streitfällen ist es den Beteiligten nicht mehr möglich die Streitfragen selbst beizulegen oder freiwillig und eigenverantwortlich einen Kompromiss zur Zufriedenheit aller zu finden. Damit diese Streitigkeiten nicht zwangsläufig vor Gericht geklärt werden müssen, gibt es die Möglichkeit der Mediation. Hierbei agiert ein Mediator als Vermittler zwischen den streitenden Parteien. Ziel ist es, eine rechtsverbindliche, faire und für alle Beteiligten akzeptable Vereinbarung zu treffen, die den unterschiedlichen Interessen der Parteien am besten gerecht wird.
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Mediation ist ein klar strukturiertes außergerichtliches Verfahren zur Konfliktvermittlung mit Unterstützung von MediatorInnen, die allparteilich sind und keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis haben.
Nutzen:
- Ermutigung zur Kooperation
- Stärkung der Kommunikation
- Förderung von ziel- und zukunftsorientiertem Handeln
- Sparen von Ressourcen: Zeit, Geld und Nerven
Anwendungsfelder: Überall, wo es gilt, widerstreitende Positionen zum Ausgleich zu bringen; im beruflichem, schulischen, gesellschaftlichen, politischen, familiären und nachbarschaftlichen Kontext Die Streitparteien erarbeiten freiwillig und selbstverantwortlich eine einvernehmliche und zukunftsorientierte Lösung des Konfliktes. Zur Anwendung kommen:
- Kommunikationsmethoden im Konflikt
- Problemlösungsmethoden
- Konsensverfahren
Stellt man sich in der Verhandlung nur eine Lösung als möglich vor, ist man im Grunde verhandlungsunfähig. Der Klassiker: das Harvard-Konzept - Verhandeln ohne Verlierer
- Seit Juli 1999 ist Rechtsanwältin Weinen als Mediatorin in vielen Rechtsbereichen tätig und Mitglied in der Nürnberger Gesellschaft für Mediation e.V.
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