Das Mietrecht ist im Wesentlichen gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
Rechte und Pflichten als Mieter und Vermieter nach dem Gesetz und den zutreffenden oder bereits getroffenen mietrechtlichen Vereinbarungen.
- Mängel der Mietsache
- Nebenkosten - die zweite Miete
- Vorraussetzungen einer Mieterhöhung
- Vertragsbeendigung