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Im Bereich Erbrecht beantworte und bearbeite ich alle Fragen, die sich mit dem Vermögensübergang anlässlich des Todes befassen einschließlich der Notfallvorsorge. Stichpunkte sind zum Beispiel:
- Gesetzliches und testamentarisches Erbrecht
- Pflichtteil
- Testament (eigenhändiges oder notarielles)
- Gemeinschaftstestament für Eheleute (Berliner Testament)
Sonderfragen:
- Erbvertrag und Vermächtnis
- Ausschlagung des Erbes,
- Patientenverfügung und Betreuungsrecht
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