Das Honorar
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bestimmt ist für welche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes Gebühren in welchem Umfang anfallen. Die Höhe bemisst sich nach dem Wert des Steites und nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
Der Gegenstandswert eines Streites etwa über eine Geschirrspülerreparatur ist deutlich geringer, als zum Beispiel der Streitwert einer Kündigungs- schutzklage vor dem Arbeitsgericht, einer Klage auf Räumung im Mietrecht oder gar eines Unternehmenskaufvertrages. Die gesetzlichen Rechtsanwalts-gebühren fallen dementsprechend mit zunehmendem Gegenstandswert deutlich höher aus.
Bei den anwaltlichen Tätigkeiten gibt es mehrere Arten und Bereiche z.B. Beratung, außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten, Besprechungen (auch Telefonate) und Verhandlungen mit Dritten, Vertretung in einem Rechtsstreit, Vertretung vor Gericht, um einige Beispiele zu nennen.
Für die einzelnen Tätigkeiten gibt es unterschiedliche Gebührensätze, die teilweise nebeneinander bestehen teilweise aber angerechnet werden.